Kundenanlagen sind aktuell Gegenstand zahlreicher Rechtsstreitigkeiten. Der Entfall regulatorischer Vorgaben privilegiert Kundenanlagen und stellt eine große Motivation dar, elektrische Leitungen und Anlagen als Kundenanlage zu betreiben. Die Beurteilung der Abgrenzungskriterien ist nicht trivial und von einer Reihe unbestimmter Rechtsbegriffe begleitet. Die rückwirkende Feststellung, dass eine Kundenanlage die rechtlichen Kriterien für eine Kundenanlage nicht, oder nicht mehr erfüllt, kann Konsequenzen von der Rückabwicklung der Geschäftsvorfälle bis hin zu einem Bußgeld haben.
E-Bridge hat den Status quo mehrerer Siemens Standorte bezüglich der Kriterien für die regulatorische Einordnung als Kundenanlage geprüft. Die Siemens AG hat darüber hinaus um die Durchführung eines Workshops gebeten, um den Standortverantwortlichen die rechtlich/regulatorische Problematik aufzuzeigen und die 5 bestehenden Kundenanlagen der Siemens AG einer ersten groben Beurteilung zu unterziehen.
Die Siemens AG konnte aufgrund der Erkenntnisse aus den Untersuchungen den künftigen Handlungsbedarf ableiten, der je nach Standort verschiedene Szenarien, sowie die jeweiligen ökonomischen Konsequenzen für die Entwicklung des Standortes umfasste.

