Im Rahmen des Osterpaketes sind sehr abmontierte Ziele sowohl auf im Bereich der neuen Verbraucher als auch Bereich der (erneuerbaren) Erzeuger formuliert worden. Zur Erreichung dieser Ziele ist ein zügiger Anschluss dieser Netzkunden erforderlich. Zwar besteht bei entsprechendem Begehren des Netzkunden ein grundsätzlicher Anspruch auf Herstellung des Netzanschlusses, dennoch ist die Schaffung dieses Anschlusses in der Realität oftmals stark verzögert bzw. folgt nicht den Anforderungen an einen schnellen und ambitionierten Hochlauf.
Die sich verändernde Versorgungsaufgabe wird dabei insbesondere im Verteilnetz und dort auf allen Netzebenen stattfinden. Hier treffen bestehende Prozesse für Netzanschlussprüfungen und Netzanschlussherstellung auf diese neuen Herausforderungen, die unterschiedliche große und z.B. stark unterschiedlich digitalisierte Netzbetreiber betreffen.
E-Bridge führte zusammen mit ef.Ruhr GmbH, BET Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH und Aecoute° PartGmbB dieses Projekt mit dem Ziel der Ausarbeitung von Vorschlägen für Fristen von Netzanschlüssen für Erzeuger und Verbraucher durch. Dabei sollte ein möglichst umfassendes Spektrum an Erzeugern/Lasten und Netzbetreibersituationen berücksichtigt werden und sowohl der Bereich Netzanschlusszusagen als auch Netzanschlussherstellung betrachtet werden. Ausgenommen waren jedoch kleinere PV-Dach-Anlagen. Diese wurden bereits in eine Novelle des EEG eingepflegt. Nichtsdestotrotz sollten auch diese Vorgaben für ein konsistentes Gesamt als Input genutzt werden. Zudem sollte der Bereich der flexiblen Verbraucher in der NS-Ebene nicht im Fokus der Betrachtungen stehen.
Das Team lieferte dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Vorschläge für Fristen von Netzanschlüssen für Erzeuger und Verbraucher.

