Die Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über den Elektrizitätsbinnenmarkt fordert unter anderem:

Annahme eines Vorschlags zur Festlegung der Netzbetriebsgebiete gemäß Artikel 36 der Verordnung (EU) 2019/943, der von ENTSO-E bis zum 5. Januar 20201 an die ACER zu übermitteln ist)

Vorschlag für die Einrichtung regionaler Koordinierungszentren gemäß Artikel 35 der Verordnung (EU) 2019/943, der von allen Übertragungsnetzbetreibern einer Netzbetriebsregion ausgearbeitet und von den jeweiligen Übertragungsnetzbetreibern bis zum 5. Juli 2020 der betreffenden NRB vorgelegt werden muss.

Die nordischen TSOs haben eine Projektgruppe zur Entwicklung des Vorschlags für die Einrichtung eines regionalen nordischen Koordinationszentrums (Nordic RCC) eingerichtet, die unter folgenden Annahmen arbeitet:

Die nordischen ÜNB erwägen die Einrichtung des nordischen RCC in Kopenhagen auf der Grundlage des derzeitigen RSC-Büros. Die nordischen ÜNB haben vorläufig vereinbart, dass der Umfang des nordischen RCC strikt auf vor- und nachoperative Koordinierungsaktivitäten beschränkt werden sollte, sofern die nordischen ÜNB unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsvorschriften (u.a. Artikel 37 der Verordnung (EU) 2019/943) nicht anders entschieden haben.

Bis zum 5. Juli 2020 unterbreiten die nordischen ÜNB/FNB den betroffenen Regulierungsbehörden den Vorschlag für die Einrichtung des nordischen RCC, sofern die betreffende Netzbetriebsregion (SOR) die nordischen Länder umfasst.

E-Bridge unterstützt die nordischen ÜNB bei der Erstellung des Nordic RCC Vorschlags und der Entwicklung von relevanten Vertragsdokumenten.

 

Ihr Ansprechpartner

Tuncay Türkucar
Geschäftsführer