Tyczka Hydrogen GmbH beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von Elektrolyseuren zur Produktion von grünem Wasserstoff, der u.a. im Verkehrssektor und/oder im Rahmen des THG-Quotenhandels eingesetzt werden soll. Die Wirtschaftlichkeit dieser Projekte hängt maßgeblich von der Ausgestaltung der regulatorischen Vorgaben ab. Die EU hat mit der Erneuerbaren Energien Richtlinie vom 11. Dezember 2018 (RED II) Vorgaben zur Herstellung von grünem Wasserstoff aufgestellt. Vor diesem Hintergrund gilt es zu analysieren, wie insbesondere die grüne Strombeschaffung mittels PPA ausgestaltet werden sollte, um den Qualitätsanforderungen gerecht zu werden.

Der E-Bridge Ansatz basiert auf zwei Hauptschritten. Zunächst wurden die verschiedenen PPA-Vertragsstrukturen und -modelle beschrieben sowie eine Marktübersicht über die bisher abgeschlossenen PPA-Verträge mit Bezug auf H2-Herstellung erstellt. Anschließend werden die Optionen zur Portfolioausgestaltung zur Erzeugung von (grünem) Wasserstoff untersucht. Hierfür werden die Kriterien zur Herstellung von THG-fähigem Wasserstoff (RED II) analysiert und ein High-Level Entwurf eines projektspezifischen Anforderungskatalogs für den Strombezug (PPA) zur grünen Wasserstoffherstellung entwickelt. Hierbei werden auch die Risiken und Besonderheiten beim PPA-Abschluss bewertet.

Das Ergebnis ist die Darstellung der verschiedenen PPA-Vertragsstrukturen und -modelle. Hieraus lassen sich die Möglichkeiten zur Einhaltung der Kriterien nach der RED II zur Herstellung von grünem Wasserstoff ableiten. Ein High-Level Entwurf eines projektspezifischen Anforderungskatalogs für den Strombezug (PPA) zur grünen Wasserstoffherstellung ermöglicht dem Kunden ein Überblick zu seinen Handlungsmöglichkeiten zur Herstellung von THG-fähigem Wasserstoff nach der RED II. Bewertung der Chancen und Risiken beim PPA-Abschluss.

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Andreas Gelfort
Senior Consultant