Die Diskussion um die Sicherstellung und Gewährleistung einer ausreichenden Versorgungssicherheit in der elektrischen Energieversorgung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die in Deutschland angestoßene Energiewende ebenso wie die energiepolitischen Ziele benachbarter europäischer Länder sowie die Digitalisierung und der rasante technische Fortschritt bei der Energiespeicherung verändern die Energiewirtschaft nachhaltig. Es ist zu befürchten, dass der heutige ordnungspolitische Rahmen und die Ausgestaltung des Strommarktes der veränderten Erzeugungs- und Verbrauchsstruktur nicht ausreichend Rechnung tragen, um die Versorgungssicherheit nachhaltig zu gewährleisten.
Der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V hat E-Bridge gebeten, in einem Kurzgutachten zu untersuchen, welche Instrumente infrage kommen, um zuverlässig zu vermeiden, dass insbesondere in dem Zeitraum 2023 – 2030 Versorgungsengpässe entstehen können. Diese Instrumente werden beschrieben, diskutiert und anhand von objektiven Kriterien bewertet. Dabei werden zum einen die Anforderungen an deren technischer, ordnungspolitischer und rechtlicher Umsetzung berücksichtigt sowie zum anderen die technischen, wirtschaftlichen oder regulatorischen Gründe, die einer ausreichenden Versorgungssicherheit entgegenstehen, benannt.
Das Kurzgutachten war in zwei Schwerpunkte gegliedert: Zum einen lag die Beschreibung der zu erwartenden Risiken für die Versorgungssicherheit im Fokus. Darüber hinaus wurden potenzielle Instrumente zur Sicherstellung einer ausreichenden Versorgungssicherheit identifiziert, bewertet und daraus resultierend entsprechende Handlungsempfehlungen formuliert.
Im Rahmen der Untersuchung der Versorgungssicherheit wurden drei Risiken identifiziert. Von diesen Risiken hat die mögliche Unterschätzung der Markt- und Preisrisiken den wohl höchsten Einfluss auf die Versorgungssicherheit. Zur Stärkung der Versorgungssicherheit bieten sich neben einer Erhöhung der Kapazitätsreserve, die bereits im heutigen Ordnungsrahmen angelegt und vorgesehen ist, insbesondere zwei Instrumente an: Die Weiterentwicklung des Versorgungssicherheitsberichtes des BMWi und die Entwicklung von Anforderungen an ein spezifisches Risikomanagementsystem einschließlich eventueller Vorgaben spezifischer Risikogrenzen.
Zuletzt könnte das Instrument einer (regionalen) Ausschreibung CO2-armer Erzeugungskapazitäten dazu dienen, die fehlenden Standortsignale zu kompensieren.
Das Kurzgutachten bildet durch die Einordnung, Bewertung und Auswahl von Instrumenten zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit einen Leitfaden für den BDEW zur strukturierten Diskussion mit Gesetz- und Verordnungsgebern, Regulierungsbehörden und weiteren Stakeholdern.