Die Energiewende und die damit einhergehende Leistungssteigerung erfordert die Smartifizierung der NS-Netze. Eine ausreichende Beobachtbarkeit muss erreicht werden, um den notwendigen Netzausbau gezielt vorzunehmen und im Weiteren einen Betrieb mit Flexibilitäten zu ermöglichen. Zielstellung der Studie ist es vor dem Hintergrund der anstehenden BNetzA-Festlegung zu Steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die Ausstattungsstrategie der NS-Netze mit Sensorik (smarten Betriebsmitteln wie iONS, iKVS, iMsys) unter Berücksichtigung der im Eckpunktepapier messtechnischen Anforderungen zu bewerten und festzulegen.

Der notwendige Grad der Beobachtbarkeit (Genauigkeit der Zustandsschätzung) wurde in der Vorgängerstudie ermittelt. Es gilt vor dem Hintergrund des laufenden BNetzA-Konsultationsverfahren zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG) für die von der BNetzA beschriebenen Ausstattungsvarianten (enthalten Anforderungen hinsichtlich Verwendung von IMSys-Echzeitdaten und Trafo-Messung) zu prüfen, ob diese den notwendigen Grad an Beobachtbarkeit in unterschiedlichen Netzsituationen gewährleisten, bzw. ob die Anforderungen an Beobachtbarkeit auch durch kostengünstigere Ausstattungsvarianten erfüllt werden können.

Dabei sind vor allem die in der Vorgänger-Studie festgelegten Use Cases die Grundlage für die Bewertung und Evaluation der Ausstattungsstrategie. Auf dieser Basis erfolgte in Simulationen eine Untersuchung des erzielten Grad der Beobachtbarkeit (quantifiziert über den Schätzfehler).  Wesentliche Erkenntnisse wurden der BNetzA zur Berücksichtigung in der weiteren Festlegung präsentiert.

E-Bridge untersuchte in dieser Studie eine praxistaugliche Ausstattungsstrategien für NS-Netze mit Sensorik (smarten Betriebsmitteln wie iONS, digiONS, iKVS, iMsys), welche interne und externe Rahmenbedingungen, wie z.B. die GNDEW-Novelle und das laufende 14a-Festlegungsverfahren berücksichtigt.

Die Simulationsergebnisse zeigen eine netzspezifische Abhängigkeit der mit unterschiedlichen Ausstattungsvarianten verbleibenden Schätzfehler. Eine allgemein vorgegebene Ausstattungsvariante wird in einer Vielzahl an Netzen zu einer Überschätzung des Bedarfs an Messtechnik und damit vermeidbaren Kosten führen. Neben der Vorgabe zweier fester Ausstattungsvarianten würde die zusätzliche Vorgabe eines einzuhaltenden Schätzfehlers eine bedarfsgerechte Ausstattung von Netzen und Reduktion des Bedarfs an Messtechnik ermöglichen.

Die Studienergebnisse finden Sie hier: Veröffentlichung_Studienergebnisse

Den Flyer zur Steuerung des Niederspannungsnetzes nach § 14a EnWG gibt es hier.

Ihr Ansprechpartner

Prof. David Echternacht
Associate Consultant