Die Energiewende stellt Verteilnetzbetreiber vor enorme Herausforderungen – von massiven Anschlussanfragen für Erneuerbare-Energien-Anlagen, Speicher und Ladeinfrastruktur bis hin zur Digitalisierung ihrer Prozesse.

In unserem gemeinsam mit FGH erstellten Gutachten zur Qualitätsregulierung hinsichtlich der Energiewendekompetenz und Servicequalität für die Stromverteilernetze haben wir untersucht, wie sich die Energiewendekompetenz von Netzbetreibern objektiv messen, vergleichen und durch einen wirksamen Anreizrahmen systematisch stärken lässt.

Zentrale Ergebnisse des Gutachtens:

  • Output statt Input: Entscheidend ist nicht, welche Maßnahmen Netzbetreiber ergreifen (diese müssen immer die lokalen Anforderungen berücksichtigen), sondern welche Wirkung erzielt wird. Bewertet wird, wie viele Anlagen tatsächlich angeschlossen werden und wie schnell und zwar im Vergleich zu Netzbetreibern mit ähnlichen Rahmenbedingungen.
  • Drei Indikatoren für Energiewendekompetenz:
    • Anschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen
    • Anschluss von Verbrauchseinrichtungen & Speichern
    • Netzanschlussdauer
  • Digitalisierungsindex: Vier Dimensionen (Smart Grids, Prozesse & Systeme, Datenmanagement, Kundenschnittstelle) mit besonders hohem Einfluss auf die Energiewendekompetenz machen den Digitalisierungsgrad einzelner Netzbetreiber und der Branche insgesamt transparent. Aktuell liegt der Durchschnitt bei nur ca. 25 %, mit großer Spannbreite zwischen Vorreitern und Nachzüglern.
  • Monetärer Anreizmechanismus: Über CO₂-Einsparungen kann ein Bonus-/Malus-System gestaltet werden, das Netzbetreiber gezielt motiviert, schneller und effizienter anzuschließen.

Die Einordnung der Bundesnetzagentur (BNetzA):
Die BNetzA greift die Empfehlungen unseres Gutachtens weitgehend auf:

  • Die vorgeschlagenen Indikatoren werden übernommen.
  • Der Digitalisierungsindex wird eingeführt und veröffentlicht.
  • Ein finanzielles Anreizsystem für die Energiewendekompetenz ist geplant.
  • Bei der Netzservicequalität sieht die BNetzA die Relevanz, verzichtet jedoch vorerst auf eine monetäre Regulierung.

Damit setzt die BNetzA ein starkes Signal: Die Fähigkeit der Netzbetreiber, die Energiewende aktiv und digital unterstützt umzusetzen, wird künftig systematisch bewertet und honoriert.

Wir freuen uns, dass unsere Arbeit einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung leisten konnte – und damit zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende in Deutschland.

Unser Gutachten als PDF

Ihr Ansprechpartner

Dr. Henning Schuster
Geschäftsführer