Vor mehr als 12 Monaten wurde die RED III-Richtlinie verabschiedet. Seitdem arbeiten BMWK, VDA und BDEW intensiv an der Umsetzung. Auf dem zweiten Gipfel der europäischen Industriekoalition kamen kürzlich Netzbetreiber, Vertreter der Flexindustrie und das BMWK zusammen, um den aktuellen Stand zu besprechen. Die finalen Entscheidungen wurden auf Mitte 2025 vertagt, konkrete Ergebnisse bleiben jedoch noch aus.
E-Bridge setzt sich dafür ein, das ohnehin entstehende Potenzial von Vehicle-to-Grid (V2G) durch gezielte Anreize für den Markt und die richtigen Werkzeuge für Netzbetreiber praxisnah und progressiv zu nutzen. Dies umfasst:
- Schaffung der Voraussetzungen im Netz durch Umsetzung von §14a: Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration ist die erfolgreiche Umsetzung von §14 a. Es ist zu prüfen, ob ab 2028 eine ergänzende Begrenzung der Ausspeicherleistung nötig wird, um V2G zu ermöglichen.
- Verbesserung der Koordination mit dem Markt: Als präventives Informationsinstrument kann das Hüllkurvenkonzept die Notwendigkeit der Steuerungen durch §14a gezielt begrenzen und so die Effizienz erhöhen. In einer Studie mit TransnetBW, TenneT, E.ON und Amprion haben wir bereits die Grundlagen für eine Pilotierung geschaffen.
- Nutzung des Potenzials auch für netzdienliche Zwecke der höheren Spannungsebenen: Das zusätzliche Potenzial von V2G kann durch den komplementären marktbasierten Redispatch auch für netzdienliche Zwecke in höheren Spannungsebenen erschlossen werden und die Attraktivität von V2G für den Markt weiter steigern (mehr dazu ebenfalls in der o. g. Studie).
- Abbau von regulatorischen Hemmnissen für V2G: Die Integration von Elektroautos in den Markt erfordert eine Anpassung der Netzentgelte.
Wir freuen uns auf die weitere Diskussion und darauf, unsere Expertise an der Schnittstelle Netz und Markt rund um §14a, Netzentgelten und Tarifdesign sowie netzdienlichem Engpassmanagement kombiniert einbringen zu können.
Ihre Ansprechpartner: Vicky Bung, Christopher Kneip, Kilian Bienert und Gerald Blumberg