Netzanschlusspaket der Bundesregierung: Fachliche Grundlagen für Priorisierungsmechanismen und die Koordination von Netz- und EE-Ausbau

Mit dem Netzanschlusspaket schafft die Bundesregierung die Voraussetzungen für eine bessere Koordination von Netz-, Erzeugungs-, Speicher- und Verbrauchsausbau. Ziel ist es, Netzanschlussverfahren zu beschleunigen, knappe Netzanschlusskapazitäten effizienter zu nutzen und den Ausbau des Energiesystems stärker am Systemnutzen auszurichten. Gleichzeitig sollen der Ausbau erneuerbarer Energien, die Elektrifizierung von Industrie, Wärme und Verkehr sowie der Hochlauf von Speichern und Rechenzentren besser mit dem Ausbau der Netzinfrastruktur synchronisiert werden.

Rahmen des Netzanschlusspakets werden hierzu unter anderem ein Instrument zur besseren Koordination von Netz- und Erneuerbaren-Ausbau sowie neue Möglichkeiten zur Priorisierung von Netzanschlussbegehren bei knappen Netzanschlusskapazitäten vorgeschlagen. E-Bridge hat diese Vorhaben im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durch Analysen, Datengrundlagen und Anwendungsbeispiele unterstützt. Die Ergebnisse stellen wir nachfolgend zum Download bereit. Die Ergebnisse stehen ab sofort zum Download bereit.

Priorisierungsmöglichkeiten bei knapper Netzanschlusskapazität: Kriterien und Anwendungsbeispiele

Die Nachfrage nach Netzanschlusskapazität wächst derzeit deutlich schneller als die verfügbaren Kapazitäten in vielen Netzgebieten. Insbesondere Batteriespeicher, Rechenzentren sowie die Elektrifizierung von Industrie, Wärme und Verkehr führen zu einer zunehmenden Anschlusskonkurrenz. Netzanschlusskapazität wird damit zunehmend zu einem knappen Gut, dessen Vergabe transparent, diskriminierungsfrei und nachvollziehbar ausgestaltet werden muss.

Vor diesem Hintergrund sieht das Netzanschlusspaket einen Rahmen für die Priorisierung von Netzanschlussbegehren vor. Statt einer ausschließlichen Vergabe nach dem Windhundprinzip sollen Netzbetreiber künftig bei Anschlusskonkurrenz zusätzliche Kriterien berücksichtigen können. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie schlägt hierfür einen flexiblen „Werkzeugkasten“ aus sieben Priorisierungskriterien vor, die von Netzbetreibern abhängig von Netzebene, regionaler Situation und Art der Anschlusskonkurrenz genutzt werden können.

Zu den vorgeschlagenen Kriterien zählen:

  • Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems
  • Bestehende gesetzliche Zielvorgaben
  • Annahmen aus genehmigten Szenariorahmen (§§ 12a, 14d EnWG)
  • Bedarfe von Betreibern angrenzender oder nachgelagerter Elektrizitätsversorgungsnetze:
  • Effiziente Nutzung von Netzverknüpfungspunkten
  • Ausweisungen von Flächen in Raumordnungs- oder Bauleitplänen
  • Standortgebundenheit von Anschlussbegehren

E-Bridge hat die einzelnen Kriterien im Detail aufgearbeitet, ihre energiewirtschaftliche Einordnung beschrieben und anhand konkreter Anwendungsbeispiele aus der Netzpraxis illustriert. Ziel ist eine transparente und sachgerechte Vergabe knapper Netzanschlusskapazitäten unter Berücksichtigung von Versorgungssicherheit, Systemeffizienz und energiepolitischen Zielsetzungen.

Steuerungsinstrument zur Koordination von EE- und Netzausbau

Das Netzanschlusspaket sieht darüber hinaus ein regionales Steuerungsinstrument vor, um den Ausbau erneuerbarer Energien besser mit dem Ausbau der Stromnetze zu synchronisieren. Hintergrund ist, dass zusätzliche Erzeugungsanlagen in bereits stark belasteten Netzgebieten zu überproportional steigenden Redispatch-Mengen führen können. Ziel des Instruments ist daher eine stärkere Lenkung neuer Investitionen in Netzgebiete, in denen ausreichend Netzkapazität verfügbar ist und die erzeugte Energie mit möglichst geringem Redispatch-Bedarf genutzt werden kann.

Grundlage des Instruments ist die transparente Ausweisung sogenannter kapazitätslimitierter Netzgebiete. Diese werden anhand objektiver Kriterien identifiziert und regelmäßig überprüft. Maßgeblich ist dabei insbesondere die beobachtete Abregelungsquote erneuerbarer Energien infolge von Netzengpässen.

Für die Entwicklung einer deutschlandweit konsistenten Datengrundlage hat E-Bridge gemeinsam mit dem BDEW und 21 Hochspannungsnetzbetreibern rund 3.000 Umspannwerke analysiert. Die Untersuchung zeigt, dass Kapazitätslimitierungen räumlich stark konzentriert sind und sich auf wenige strukturelle Hotspots beschränken. Für Windenergie sind rund sechs Prozent, für Photovoltaik rund fünf Prozent der untersuchten Umspannwerke betroffen. Gleichzeitig entfallen auf diese wenigen Netzgebiete rund 72 Prozent des zusätzlichen Redispatch-Bedarfs.

Das Instrument zielt damit auf wenige Netz-Hotspots mit dauerhaft hohen Abregelungsmengen und soll den Ausbau erneuerbarer Energien nicht flächendeckend begrenzen, sondern dessen Systemintegration verbessern.

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Dr. Henning Schuster
Geschäftsführer