Ab dem 01. Januar 2025 sind alle Stromlieferanten in Deutschland gesetzlich verpflichtet, einen dynamischen Tarif anzubieten. Dabei handelt es sich laut der Gesetzgebung um einen Tarif, der „die Preisschwankungen auf den Spotmärkten, einschließlich der Day-Ahead- und Intraday-Märkte, in Intervallen widergespiegelt, die mindestens den Abrechnungsintervallen des jeweiligen Marktes entsprechen“ (§ 3 Abs. 31b EnWG). Ziel des Projektes ist es, die teilnehmenden EVU der KOV mit einem klaren Handlungsplan und Umsetzungsempfehlungen bei der Einführung eines dynamischen Tarifs zu unterstützen.

Zunächst wurde mit den Projektteilnehmern ein gemeinsames Bild über die Definition von dynamischen Stromtarifen sowie die Anforderungen und Randbedingung der Einführung geschaffen. Anschließend wurde eine für alle Teilnehmer umsetzbare Minimalvariante beschrieben und im Hinblick auf die Attraktivität für die Stromlieferanten sowie die Kunden bewertet. Das Hauptaugenmerk des Projekts lag im weiteren Verlauf auf der Analyse der notwendigen prozessualen Änderungen für die Einführung eines dynamischen Stromtarifs und hierbei insbesondere auf der Beschaffung sowie der Abrechnung. Die Erkenntnisse dieser Analyse wurden in einem stufenweisen Umsetzungsplan festgehalten.

In dem Projekt wurde eine einfach umzusetzende Minimalvariante eines dynamischen Tarifs entwickelt, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die für die Einführung notwendigen prozessualen Änderungen wurden analysiert und ein stufenweiser Umsetzungsplan entwickelt, mit dem die Werke der KOV in der Lage sind, bis zum 01. Januar 2025 einen dynamischen Tarif anzubieten, um die gesetzliche Vorgabe zu erfüllen.

 

Ihr Ansprechpartner

Gerald Blumberg
Principal Consultant