Die Energiewende beschleunigt sich mit immer mehr erneuerbaren Erzeugungsanlagen und dem Hochlauf großer Stromverbraucher wie Rechenzentren und Batteriespeicher. Für viele Verteilnetze bedeutet das: klassische Netzanschlüsse sind kurzfristig nicht mehr umsetzbar, weil die Kapazitäten fehlen.

Mit § 17 (2b) EnWG gibt es jetzt eine Lösung: Flexible Connection Agreements (FCA).

Diese bilateralen Vereinbarungen zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer legen flexible Leistungsgrenzen für Einspeisung oder Entnahme fest – statisch oder dynamisch. So können Anschlüsse auch dort realisiert werden, wo die volle Netzkapazität (noch) nicht bereitsteht.

Als E-Bridge Consulting haben wir den Rechtsrahmen für FCAs im Branchendialog zur Beschleunigung von Netzanschlüssen mitgestaltet und unterstützen heute:

– Netzbetreiber bei der Ausgestaltung von FCA-Konzepten, der End-to-End-Prozessentwicklung und der Entwicklung passender FCA-Produkte

– Anschlussnehmer bei der Klärung technischer und rechtlicher Fragen, der Ausgestaltung optimaler Lösungen im Dialog mit dem Netzbetreiber und wirtschaftliche Bewertung von FCA-Optionen

FCAs sind kein Ersatz für den Netzausbau – aber ein wichtiger Beschleuniger für den Anschluss flexibler Technologien.

Damit bringen wir Energiewendeprojekte schneller ans Netz.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Henning Schuster
Geschäftsführer