Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wurde mit Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftgesetzes mit der Aufgabe betraut, ein Modell für eine Anreizregulierung zu entwickeln und dem Minister im Juli 2006 darüber zu berichten. Bei der Entwicklung der Anreizregulierung ist sicherzustellen, dass die Versorgungsqualität nicht auf unzulässige Weise beeinflusst wird. E-Bridge wurde von der BNetzA beauftragt, ein Modell zur Qualitätsregulierung zu entwickeln, durch das die Versorgungsqualität überwacht und ein angemessenes Qualitätsniveau sichergestellt beziehungsweise stimuliert werden kann.
Dazu ist neben der Versorgungszuverlässigkeit auch die technische Qualität auch die kommerzielle Qualität zu berücksichtigen. Besondere Aufmerksamkeit erfordert ferner die Regulierung der Versorgungssicherheit, die insbesondere im Gas eine herausragende Rolle einnimmt. Die Empfehlungen von E-Bridge werden ebenfalls die unterschiedlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Bundesregulierungsbehörde gegenüber den Landesregulierungsbehörden berücksichtigen.