Die Eckpunkte des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) liegen vor – was bedeutet das für die Gastransformation?

Mit den GMG‑Eckpunkten wird die künftige Rolle der Gasversorgung im Gebäudesektor neu justiert. Zahlreiche GEG‑Vorgaben entfallen, zugleich steigen die Anforderungen an klimaneutrale Wärme. Für Gasnetzbetreiber ist jetzt der richtige Zeitpunkt, strategische Annahmen neu zu kalibrieren.

 

Was steht im GMG?

1. Wegfall zentraler GEG‑Vorgaben
Die §§ 71-71p und § 72 GEG – u. a. 65‑%‑EE‑Pflicht, Bindung an die kommunale Wärmeplanung und Verbot alter Öl‑/Gasheizungen – werden gestrichen.

2. Einführung der „Biotreppe“ beim Heizungstausch
Neue fossile Heizungen müssen ab 2029 mindestens 10 % klimafreundliche Brennstoffe einsetzen; der Anteil steigt bis 2040.

3. Moderate Grüngas- und Grünheizölquote für Bestandsgebäude
Ab 2028 gilt eine bilanzielle 1‑%‑Quote mit moderatem Anstieg.

4. Verbot fossiler Energieträger ab 2030
Ab 2030 dürfen nach EU-Vorgabe nur noch Nullemissionsgebäude errichtet werden.

5. Fortführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Förderprogramme, u. a. für Wärmepumpen, bleiben mindestens bis 2029 bestehen.

6. Stärkung der Wärmenetze
Mehr Bundesförderung sowie eine verpflichtende Preistransparenzplattform unterstützen Netzausbau und Transformation.

7. Verabschiedung des Gesetzes bis zum 01.07.2026
Bis Ostern soll ein Gesetzentwurf mit weiteren Spezifizierungen, beispielsweise zur Ausgestaltung der Biotreppe, vorliegen.

 

Was bedeutet das für Gasnetzbetreiber und Netznutzer?

Anpassung des Zielbilds
Steigende Netzentgelte, hoher CO₂‑Preis und der dynamische Wärmepumpenhochlauf treiben den Wechsel zur elektrischen Wärme. Langfristige Teilstilllegungen von Gasnetzen in der Gebäudewärmeversorgung bleiben daher wahrscheinlich.

Prognose des Grüngashochlaufs
Mit heute ca. 1,5 % Biomethan liegt das Gasnetz bereits über der Einstiegsquote. Ein signifikanter zusätzlicher Hochlauf ist kurzfristig kaum zu erwarten.

Erneute Planung des Transformationspfads
Technologieoffene Übergangsregeln und die entkoppelte Wärmeplanung erschweren die strategische Ausrichtung für Netzbetreiber und Marktakteure.

 

Das GMG verändert die Bewertung zentraler Weichenstellungen: Stilllegungspfade, Rückstellungen und die Parametrierung von KANU 2  müssen neu bewertet werden.
Das Zielbild bleibt – der Zeitpfad ändert sich.

 

Wie wir unterstützen
Wir entwickeln mit Gasnetzbetreibern robuste Transformationsstrategien, die Unsicherheiten systematisch berücksichtigen und regulatorische wie technische Entwicklungen integrieren. Sprechen Sie unsere Experten Philipp Heuser und Lorenz Valk an.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Philipp-Matthias Heuser
Principal Consultant