Erfolgreiche Begleitung eines Anerkennungsverfahrens nach § 12h EnWG schafft Grundlage für die langfristige Finanzierung einer zentralen Versorgungsaufgabe
Die Sicherstellung der Stromversorgung endet nicht mit dem laufenden Netzbetrieb. Ebenso wichtig ist die Frage, wie das Energiesystem nach einem großflächigen Stromausfall wieder hochgefahren werden kann. Hierfür sind sogenannte schwarzstartfähige Anlagen unverzichtbar. Sie ermöglichen es, ohne externe Energieversorgung den Wiederaufbau des Stromnetzes einzuleiten und bilden damit eine wesentliche Grundlage für die Versorgungssicherheit.
Im Auftrag der SachsenNetze GmbH hat E-Bridge gemeinsam mit den Fachkollegen der SachsenEnergie AG die Kosten der Schwarzstartfähigkeit im Netzgebiet der SachsenNetze analysiert, regulatorisch bewertet und für das Anerkennungsverfahren bei der Bundesnetzagentur gemäß § 12h Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) aufbereitet.
Anerkennung der Notwendigkeit durch die Bundesnetzagentur
Das Verfahren konnte erfolgreich abgeschlossen werden: Die Bundesnetzagentur hat die Notwendigkeit der Kontrahierung von Schwarzstartfähigkeit durch die SachsenNetze dem Grunde nach anerkannt. Die Prüfung der anerkennungsfähigen Kosten erfolgt nun in einem nachgelagerten Verfahren auf Basis des erarbeiteten Gutachtens.
Mit dieser Entscheidung wurde ein wichtiger Schritt für die langfristige Finanzierung dieser sicherheitsrelevanten Aufgabe geschaffen. Gleichzeitig erhalten Verteilnetzbetreiber eine größere Planungssicherheit bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen zur Netzresilienz.
Schwarzstartfähigkeit gewinnt für Verteilnetzbetreiber an Bedeutung
Die Energiewende verändert die Struktur des Energiesystems grundlegend. Mit der zunehmenden Dezentralisierung der Stromversorgung und dem Wandel der Erzeugungslandschaft rücken auch die Anforderungen an den Netzwiederaufbau stärker in den Fokus der Verteilnetzbetreiber.
Während Schwarzstartkonzepte traditionell vor allem im Übertragungsnetz verankert waren, müssen zunehmend auch Verteilnetzbetreiber eigene Lösungen entwickeln, um ihre Netze im Störungsfall wieder hochfahren zu können. Die regulatorische Absicherung der hierfür entstehenden Kosten gewinnt daher kontinuierlich an Bedeutung.
E-Bridge unterstützt bei Analyse und Anerkennungsverfahren
Im Rahmen des Projekts hat E-Bridge die SachsenNetze unter anderem bei folgenden Fragestellungen unterstützt:
- Analyse der regulatorischen Anforderungen gemäß § 12h EnWG
- Ermittlung und Herleitung der anfallenden Kosten
- Entwicklung einer belastbaren Argumentation für das Anerkennungsverfahren
- Begleitung des Verfahrens bis zur Anerkennung der grundsätzlichen Erforderlichkeit
Der erfolgreiche Abschluss des Projekts verdeutlicht, wie wichtig das Zusammenspiel von technischem Verständnis, ökonomischer Analyse und regulatorischer Expertise bei der Umsetzung versorgungssicherheitsrelevanter Maßnahmen ist.
Gemeinsam für ein resilientes Energiesystem
Wir bedanken uns bei der SachsenNetze GmbH und der SachsenEnergie AG für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und freuen uns, mit unserer Expertise zur Stärkung der Versorgungssicherheit und Resilienz des Energiesystems beitragen zu können.
Steffen Boche, Maximilian Lauer und Dr. Baris Özalay


