Beim Seminar „Flexibilitäten im Strommarkt“ am 20. Mai 2026 in Wien wurde deutlich: Mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) sind flexible Netzanschlüsse in Österreich erstmals klar gesetzlich verankert.
In ihrem Vortrag zu flexiblen Netzanschlussverträgen (Flexible Connection Agreements, FCA) zeigte unsere Kollegin Elena Reisert auf, welche neuen Spielräume sich dadurch für Marktteilnehmer und Netzbetreiber ergeben – und worauf es in der Praxis ankommt.
Neue Möglichkeiten für den Netzanschluss
Aus Investorensicht eröffnen FCA vor allem zusätzliche Optionen beim Zugang zum Netz:
- Netzanschlüsse können auch bei bestehenden Engpässen ermöglicht oder vorgezogen werden
- Gleichzeitig kann die maximal verfügbare Leistung statisch oder dynamisch begrenzt werden
- Diese Begrenzungen können auch dauerhaft Teil des Betriebsmodells sein
Damit wird deutlich: Der entscheidende Faktor ist nicht mehr das „Ob“ eines Netzanschlusses, sondern die konkrete Ausgestaltung.
Regulatorischer Rahmen: Vieles geklärt – einiges noch offen
Die aktuelle Marktkonsultation zur SNE‑GV gibt erste Hinweise auf die zukünftige Ausgestaltung, lässt jedoch zentrale Fragen offen:
- Entgeltreduktionen sind an tatsächliche netzseitige Einsparungen gekoppelt
- Ein pauschaler Bonus für FCA ist derzeit nicht vorgesehen
Zugleich wird erwartet, dass Netzbetreiber bestehende Kapazitäten bestmöglich ausschöpfen und Einschränkungen so gestaltet werden, dass sie für Anschlussnehmer transparent und quantifizierbar sind.
Entscheidende Frage für Projekte
Für Projektentwickler und Investoren rückt damit eine zentrale Fragestellung in den Vordergrund:
Wie lassen sich betriebliche Einschränkungen unter FCA belastbar in der Projektbewertung berücksichtigen?
Unterstützung bei der Umsetzung
E-Bridge begleitet sowohl Netzbetreiber als auch Projektentwickler bei der Ausgestaltung und wirtschaftlichen Bewertung von FCA-Modellen – von der regulatorischen Einordnung bis zur konkreten Umsetzung im Projekt.


