Mit dem aktuellen Referentenentwurf erhalten Netzbetreiber endlich mehr Orientierung für die Transformation ihrer Gasnetze. Die neuen Regelungen schaffen nicht nur Transparenz, sondern auch konkrete Anforderungen, die eine strategische Planung unverzichtbar machen.
Die zentralen Punkte des Entwurfs:
- Verteilernetzentwicklungspläne für Gas (§§ 16b-16e, 17 Abs. 2c, 17k)
- Dauerhafte Reduzierung der Erdgasnachfrage erfordert Vorlage eines Entwicklungsplans zur Umwidmung oder Stilllegung heutiger Erdgasnetze
- Genehmigungspflicht durch BNetzA oder Landesbehörde
- Möglichkeit zur Ablehnung neuer Anschlüsse und Kündigung bestehender Anschlüsse bei genehmigtem Plan
- Entwicklungspläne für Wasserstoff (§ 16c)
- Pflicht zur Vorlage bei Inbetriebnahme eines Wasserstoffverteilnetzes
- Koordination mit Gasnetzbetreibern im gleichen Gebiet nötig
- Biomethan-Einspeisung (§ 17 Abs. 1a, 1b, 16d)
- Anschlussvorrang für Biomethan bleibt bestehen, wenn dies den Gasnetzentwicklungsplänen nicht widerspricht
- Regelungen zum Rückbau stillgelegter Netze (§ 48b)
- Pauschale Rückbaupflichten entfallen
- Verbot langfristiger Lieferverträge für fossiles Gas über 2049 hinaus (§ 114)
- Ausnahme: CO₂-Abscheidung und -Speicherung
Was bedeutet das für Netzbetreiber?
Eine konsistente Transformationsstrategie ist entscheidend. Dazu gehört die systematische Analyse des bestehenden Gasnetzes und die Identifikation von realistischen Zukunftsoptionen:
- Teilstilllegungen: Zukünftig unattraktive Teile identifizieren durch Untersuchung der technischen und wirtschaftlichen Auslastung
- Wasserstoff-Umwidmungen: Zukünftige Ankerkunden aus Industrie und Energiewirtschaft ansprechen und binden
- Biomethan-Netze: Chancen und Herausforderungen analysieren und bewerten
Unser Fazit:
Die Richtung ist klar, jetzt gilt es, die Chancen zu nutzen und die Weichen für eine nachhaltige Energiezukunft zu stellen. E-Bridge Consulting unterstützt Netzbetreiber dabei, individuelle Transformationsstrategien zu entwickeln und umzusetzen.

