Aktuelle Neuigkeiten aus Bonn: die BNetzA hat heute die Umsetzung von §14 EnWG festgelegt – Netzbetreiber müssen spätestens jetzt tätig werden.
Die Festlegungen der Bundesnetzagentur (Link zur BNetzA) wurden soeben mit der Umsetzungsfrist 1.1.2024 veröffentlicht und verstärken damit den Handlungsdrang der Netzbetreiber.
Dies umfasst unter anderem eine kurzfristige Anpassung
✅ von Vertrags- und Angebotsunterlagen unter Berücksichtigung der anzubietenden Netzentgeltmodule,
✅ der Abrechnungssysteme,
✅ des Kundendatenmanagements und
✅ eine angemessene, zunächst planerische Ermittlung des Netzzustands zur Beurteilung des Handlungsdrangs hinsichtlich der Umsetzung der präventiven Steuerung.
Kurz- bis mittelfristig ist die Digitalisierung der Niederspannungsnetzebene weiter in den Fokus gerückt, die mit zunehmenden Engpässen in den Verteilnetzen nun regulatorisch unabdingbar werden wird. Bei der Umsetzung von §14a ist es wichtig, pragmatische und zugleich zukunftsfähige Lösungsansätze zu entwickeln, die schnell und effizient implementiert werden können.
Die konkreten Schritte werden nun, wie von der BNetzA in Aussicht gestellt, weiter konkretisiert werden müssen. Wie eine erfolgreiche und vor allem effiziente Umsetzung im Detail gelingen kann, diskutiert Dr. Henning Schuster darüber hinaus am 13. Dezember 2023 im energate digitaltalk (kostenlose Anmeldung: https://lnkd.in/eD4-vypi).
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an: Dr. Christian Kraemer, Vicky Bung, Dr. Henning Schuster, David Echternacht