In besonders von der Energiewende betroffenen Regionen – wie zum Beispiel im Netzgebiet der MITNETZ STROM – beträgt der durchschnittliche Anteil der erneuerbaren Energien (EE) bereits heute mehr als 100 Prozent am Letztverbraucherabsatz. Fast täglich sind Engpassmanagementmaßnahmen notwendig – Kosten für Netzausbau und Engpassmanagement sind hoch.

Die Flexibilität der Verbraucher nimmt zu, allerdings verhindert die Netzentgeltsystematik deren netzentlastende Nutzung. Eine Verschiebung von Verbrauchslast in Situationen mit besonders hoher Einspeisung aus EE-Anlagen und gleichzeitiger Entlastung des Netzes würde für den Verbraucher nicht belohnt – obwohl das Netz entlastet wird.

Aus diesem Grund haben MITNETZ und E-Bridge einen pragmatischen Ansatz zeitvariabler Netztarife entwickelt, der Anreize zur Entlastung des Netzes gibt, so dass aus Sicht des Kunden Kosten gespart und der individuelle CO2-Fußabdruck reduziert wird.

Die Idee: Zeitvariable Netztarife reflektieren die aktuelle Netzbelastung und reizen somit netzentlastende flexible Stromentnahme an. Bei zu hoher Einspeisung im Netz gilt beispielsweise ein besonders niedriger Tarif, denn so kann durch Lastverschiebung das Netz entlastet werden. Der Nutzen ist hoch: Vor allem Endkunden profitieren durch geringere Strompreise und geringeren CO2-Fußabdruck. Es wird eine bessere Ausnutzung der Netzinfrastruktur erreicht, unnötige Baumaßnahmen werden vermieden und die regionale Nutzung erneuerbarer Energien wird gefördert.

In der Umsetzung überträgt der Netzbetreiber über Schnittstellen zeitvariable Netztarife und verfügbare Netzkapazitäten (Reservierungssystem). Ein Energiemanagementsystem sorgt für die bedarfsgerechte und vollautomatische Optimierung – Vorteil: Die direkte Steuerung durch den Netzbetreiber ist nicht nötig. Zeitvariable Netztarife können in die bestehende Systematik eingebettet werden und bilden eine sehr gute präventive Ergänzung zur Ausgestaltung von § 14 a EnWG als kurative Engpassmanagementmaßnahme.

In einer Pilotanwendung der MITNETZ STROM konnte bereits die Machbarkeit des Konzeptes gezeigt werden. Die Gutachter empfehlen im nächsten Schritt eine evolutionäre Einführung durch Netzbetreiber. Rechtliche Hürden dafür konnten nicht ausgemacht werden.

Die ausführliche Studie ist über den folgenden Link abrufbar:

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Dr. Henning Schuster
Geschäftsführer